Was ist Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie?
Kinder- und Jugendpsychotherapeuten diagnostizieren und behandeln psychische Erkrankungen bei Menschen bis zu einem Alter von 21 Jahren, meist (vor allem bei kleineren Kindern und jungen Jugendlichen) unter Einbeziehung der Familien. Dabei wird nach möglichen Ursachen und praktikablen Hilfen gesucht. Manchmal ist es notwendig besondere Fragestellungen fachärztlich abklären zu lassen.
Die therapeutische Behandlung umfasst Gespräche mit dem betroffenen Kind oder Jugendlichen, sowie den Eltern und manchmal auch den zuständigen Lehrkräften aus der Schule und oder Mitarbeitern vom Jugendamt.
Nach Abschluss der Diagnostik erfolgt in der Regel ein Beratungsgespräch bei dem das geplante therapeutische Vorgehen, sowie eine spezifisches Therapieangebot (wenn notwendig) vereinbart wird.
Für den Therapieantrag wird ein Formblatt zur Antragstellung und der Konsiliarbericht ausgehändigt. Das Formblatt zur Antragstellung muss von allen Sorgeberechtigten unterschrieben werden, Jugendliche ab 16 Jahren dürfen diese Unterschrift auch schon selbst leisten. Der Konsiliarbericht wird von der Kinderärztin/dem Kinderarzt, bzw. der Hausärztin/dem Hausarzt ausgefüllt und dient der Klärung, ob zusätzlich zu der psychischen Problematik auch eine körperliche Erkrankung vorliegt, welche dann auch medizinisch, bzw. psychiatrisch zu behandeln ist.
Beide Formulare (unterschriebener Therapieantrag und ausgefüllter Konsiliarbericht) werden dann wieder in der Praxis benötigt, um den Therapieantrag, ergänzt durch die therapeutischen Formulare bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. In der Regel werden eingereichte Anträge von den gesetzlichen Krankenkassen innerhalb von drei Wochen positiv beschieden.